Ihre Lebensumstände im Blick
Während des Aufenthalts in der Forel Klinik stehen Ihre persönlichen Lebensumstände nicht still. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Organisation Ihres Aufenthalts als auch dabei, bei Bedarf wieder Struktur in Ihr Leben zu bringen – damit sich nicht nur Ihre Gesundheit verbessert, sondern Sie auch in eine gefestigte Alltagssituation zurückkehren können.
Die Kosten der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen werden von den Krankenkassen übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört eine Kostengutsprache der Krankenkasse, die wir für Sie einholen. Für Sie fallen lediglich Selbstbehalt und Franchise an. Falls Sie zur stationären Behandlung kommen, fallen Verpflegungskosten von CHF 15.– an. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob diese Kosten gedeckt werden. Transport- und Verpflegungskosten bei Besuchen der Tagesklinik oder des Ambulatoriums müssen selbst getragen werden.
Während einer stationären Behandlung besteht automatisch eine volle Krankschreibung, was bedeutet, dass keine Erwerbstätigkeit oder Anmeldung beim RAV möglich ist. Es gelten Lohnfortzahlung oder Taggeldregelungen. Sollte dies nicht der Fall sein, greift das Sozialamt. Sozialhilfebezüger sind verpflichtet, die Hospitalisation zu melden, da die Sozialhilfe während des Klinikaufenthalts gekürzt wird (aufgrund der Verpflegung in der Klinik).
Während einer Behandlung in der Tagesklinik oder dem Ambulatorium können wir bei Bedarf und nach unserem ärztlichen Ermessen Zeugnisse für den Arbeitgeber ausstellen. Diese sind nicht anonymisiert. Auf Wunsch führen wir auch gerne ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Für die Patientinnen und Patienten der stationären Klinik und der Tagesklinik bietet unser Sozialdienst Beratung und, nach Möglichkeit, auch Unterstützung in den Bereichen Einkommenssicherung, Finanzen, Wohnen/betreutes Wohnen, berufliche (Wieder-) Integration, Sozialhilfe, Justiz und allgemeine Sozialberatungen.
Sämtliche Mitarbeitenden der Forel Klinik sind an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen betreffend Ihrer Behandlung werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben. Über die gesetzlich geregelten Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten informiert sie die Broschüre «Meine Rechte und Pflichten» des Kantons Zürich.
