Kostenübernahme und Finanzierung

Die Kosten für unsere Behandlungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen – vorausgesetzt, die notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt. Wir unterstützen Sie bei der Einholung der erforderlichen Kostengutsprache, sodass für Sie lediglich die üblichen Kostenanteile wie Selbstbehalt und Franchise anfallen.

Voraussetzungen für eine Behandlung in der Forel Klinik

Stationäre Behandlung

Für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb der Kantone Zürich, Thurgau und Schaffhausen ist zusätzlich eine Kostengutsprache des Kantonsarztes erforderlich. Diese wird vom behandelnden Arzt beantragt.

Tagesklinik und Ambulatorium

Unser Angebot der Tagesklinik und des Ambulatoriums steht ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Zürich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Transportkosten für den Besuch der Tagesklinik oder des Ambulatoriums selbst getragen werden müssen. 
Bei diesen Angeboten besteht andererseits auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.

Alkohol- /Medikamentenentzug und Abklärungsgespräch

In einem persönlichen Abklärungsgespräch klären wir gemeinsam, ob und wie ein körperlicher Alkohol- /Medikamentenentzug vorab durchgeführt werden kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten – abzüglich Franchise und Selbstbehalt – für:

  • das Abklärungsgespräch
  • den Alkohol- /Medikamentenentzug
  • die anschliessende Therapie

Das genaue Vorgehen und Optionen erläutern wir individuell im Abklärungsgespräch.